Versicherungsrecht
Versicherungs-Recht
Einen Schwerpunkt der Kanzlei Anssari bildet auf Grund langjähriger Erfahrung das private Versicherungsrecht. Wir beraten Sie außergerichtlich wie gerichtlich in allen Versicherungssparten. Wir sind bundesweit für Sie tätig.
Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung
Mit einer Gebäudeversicherung lassen sich sowohl Wohnraum – also Wohngebäude, Nebengebäude und die Garage – als auch Geschäftsgebäude versichern. Zu den abgedeckten Schäden zählen in der Regel Feuer, Wasser, Blitzschlag und Unwetter wie Stürme und Hagel. Vielmals wird zudem eine Hausratversicherung abgeschlossen, die das Inventar nicht nur gegen die genannten Elementarschäden, sondern auch gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus versichert. Wenn Sie anwaltliche Hilfe im Zusammenhang mit Ihrer Gebäudeversicherung benötigen – sprechen Sie uns gerne an! Wir klären für Sie, ob und in welcher Höhe Ansprüche gegen Ihren Versicherer bestehen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Viele Streitigkeiten im Versicherungsrecht entstehen auch im Zusammenhang von Leistungsabrechnungen privater Krankenversicherungen. So ist der Versicherer beispielsweise zwar bei der Krankheitskostenversicherung nach § 192 Abs 1. VVG verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen und für sonstige vereinbarte Leistungen zu erstatten. In nicht wenigen Fällen besteht jedoch Uneinigkeit darüber, ob die Behandlung „medizinisch notwendig“ war. Wir beraten Sie, wenn Ihre Krankenversicherung die Übernahme von Behandlungskosten ganz oder teilweise verweigert. Zudem kommt es häufig zu Streitigkeiten über das Krankentagegeld, was sich für Selbstständige existenzbedrohend auswirken kann. Wenn der Versicherer ungerechtfertigt Krankentagegeldzahlungen kürzt oder komplett verweigert, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und setzen Ihre Ansprüche durch.
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung hat vorrangig den Zweck, den Versicherungsnehmer finanziell vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen. Benötigen Sie Hilfe bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche oder möchten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchsetzen, sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:
KFZ-Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Haus und Grund-Haftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (D&O-Versicherung)
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Viele Streitigkeiten entstehen im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer verspricht dem Versicherungsnehmer Leistungen für den Fall, dass er während der Dauer der Versicherung nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuführen, sprich berufsunfähig wird. Berufsunfähigkeit liegt nach § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dann vor, wenn der Versicherte „wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Hier kommt es häufig zu unterschiedlichen Auffassungen von Versicherer und Versichertem darüber, ob Berufsunfähigkeit tatsächlich besteht, also eine Leistungspflicht der Versicherung begründet ist. In einer solchen Lebenssituation ist professionelle Hilfe durch einen versicherungsrechtlich versierten Rechtsbeistand bedeutend. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsere Unterstützung benötigen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rentenzahlungen, die Ihnen zustehen, durchzusetzen!
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Lebensversicherung
Lebensversicherung
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen möchten oder der angebotene Rückkaufswert der Versicherung Ihnen zu gering erscheint. Gegebenenfalls können Sie noch heute Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Rücktritts-, Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt worden sind. Ein erfolgreicher Widerruf kann durchaus wirtschaftlich sein. Sprechen Sie uns gerne an! Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag.
Rechtsprechung aus dem Bereich Versicherungsrecht
Rechtsprechung aus dem Bereich Versicherungsrecht
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