– Ausgangssituation –
Unser Mandant, ein Autoliebhaber, fuhr mit seinem Fahrzeug der Marke General Motors des Modells Corvette mit minimaler Schrittgeschwindigkeit über eine ungesicherte Kabelbrücke, die dem Verkehrsteilnehmer indes eine sichere Überfahrt über das Hindernis vermittelt. Als er langsam über die Brücke fuhr, blieb das Auto in einem unzureichend gesicherten Klappdeckel stecken. Es entstand ein erheblicher Schaden an der vorderen Stoßstange, an dem vorderen linken Kotflügel, an dem vorderen linken Scheinwerfer sowie an dem vorderen linken Rad. Der von ihm beauftragte Sachverständige ermittelte einen Schaden von rund 4.000,00 €.
Die Reaktion
Auf meinen Rat zeigte unser Mandant den Vorfall bei der Polizei an. Das verantwortliche Bauunternehmen sicherte die Gefahrenquelle daraufhin ab. Meine außergerichtliche Zahlungsaufforderung lehnte die Gegenseite jedoch dennoch vehement ab.
Was ist eine Verkehrspflicht?
Eine Verkehrssicherungspflicht, auch Verkehrspflicht, ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen kann. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Verkehrssicherungspflichten wurden entwickelt, um bei Unterlassungen Rechtspflichten zum Handeln zu begründen. Häufig verweigern Verantwortliche der Gefahrenquelle aber die Begleichung des Schadensersatzes aufs Äußerste.
Der vom Gericht beauftrage Sachverständige sah einen höheren Schaden.
Wir blieben beharrlich und machten die Ansprüche gerichtlich geltend. Das Gericht bejahte eine Verkehrspflichtverletzung aufgrund unseres Klagevortrags. Das Bauunternehmen weigerte sich aber nach wie vor und bestritt auch die Höhe des Schadens. Daraufhin ermittelte ein vom Gericht beauftragter Sachverständige den Schaden am Fahrzeug unseres Mandanten. Dieser kam zu einem bedeutend höheren Schaden.
Vielmals kommen Geschädigte alleine gegenüber Verantwortlichen nicht weiter. Da hilft es, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wie dieser Fall zeigt, liegt der Erfolg für den Geschädigten in der Erfahrung und professionellen Beharrlichkeit seiner Anwältin. Sprechen Sie uns gerne an! Wir setzen Ihre Ansprüche durch. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich für eine Ersteinschätzung der rechtlichen Situation, bestenfalls gleich nach Eintritt des Schadens.
Wir freuen uns auf Sie
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige sah einen höheren Schaden
Wir blieben beharrlich und machten die Ansprüche gerichtlich geltend. Das Gericht bejahte eine Verkehrspflichtverletzung aufgrund unseres Klagevortrags. Das Bauunternehmen weigerte sich aber nach wie vor und bestritt auch die Höhe des Schadens. Daraufhin ermittelte ein vom Gericht beauftragter Sachverständige den Schaden am Fahrzeug unseres Mandanten. Dieser kam zu einem bedeutend höheren Schaden.
Vielmals kommen Geschädigte alleine gegenüber Verantwortlichen nicht weiter. Da hilft es, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wie dieser Fall zeigt, liegt der Erfolg für den Geschädigten in der Erfahrung und professionellen Beharrlichkeit seiner Anwältin. Sprechen Sie uns gerne an! Wir setzen Ihre Ansprüche durch. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich für eine Ersteinschätzung der rechtlichen Situation, bestenfalls gleich nach Eintritt des Schadens.