– Ausgangssituation –
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden vorsorglich für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen, um den Lebensunterhalt für sich und ggf. für die Familie auch im Notfall zu sichern.
In der Regel zahlen Versicherungsnehmer über Jahre Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls lehnt der Versicherer jedoch häufig Zahlungen ab.
Versicherung fordert weitere Nachweise
Ebenso erging es einem Versicherungsnehmer, der als Schlosser tätig war und seinen Beruf aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausüben konnte. Die Versicherung forderte vor unserer Beauftragung trotz der über 6 Monate fortwährend bestehenden Arbeitsunfähigkeit und zahlreicher bereits vorliegender Arztberichte weitere Nachweise an und lehnte die Leistung wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit schließlich ab.
Das juristische Ergebnis der Kanzlei
Nach unserer Beauftragung konnten wir für den Versicherungsnehmer unter anderem wegen der über sechs Monate bestehenden Arbeitsunfähigkeit einen außergerichtlichen Vergleich zu Gunsten des Versicherungsnehmers erzielen und einen langwierigen kostenintensiven gerichtlichen Rechtsstreit vermeiden.
Der Hintergrund
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 14. Juli (Aktenzeichen IV ZR 153/20), dass der Versicherungsfall in einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Ablauf des sogenannten Sechsmonatszeitraums eintritt. Das gilt gemäß dem BGH dann, wenn die Versicherungsbedingungen nicht bestimmen, dass auch bei einer rückschauenden Betrachtung der Versicherungsfall ab dem ersten Tag des Sechsmonatszeitraums vorliegt.
Vielmals kommen Versicherungsnehmer alleine gegenüber ihrer Versicherung nicht weiter. Da hilft es, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wie dieser Fall zeigt, liegt der Erfolg für den Versicherten in der Erfahrung und professionellen Beharrlichkeit seiner Anwältin. Sprechen Sie uns gerne an! Wir setzen Ihre Ansprüche durch.